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Wärmeschutznachweis für Baugenehmigung

Bauphysikalische Nachweise für Baugenehmigung: Wärmeschutznachweis

Bauphysik: Wärmeschutznachweis für die Baugenehmigung

1. Einführung: Was ist Wärmeschutznachweis?

  • Was bedeutet Wärmeschutznachweis?
  • Welche Normen werden Angewendet?

2. Gesetzliche Grundlagen und Normen DIN 4108 und 18599

  • DIN 4108 für Wohngebäude
  • DIN 18599 für alle Nichtwohngebäude
  • Ausnahmen und Sonderregelungen

3. Wann ist Wärmeschutznachweis notwendig?

  • Für jede Baugenehmigung als Zulage zum Bauantrag
  • Bei Sanierung und Kersanierung
  • Ausnahmen und Sonderregelung

4. Wer darf ein Wärmeschutznachweis erstellen

  • Bauingeneiur, Archttekt oder Energieberater?

5. Preise für die erstellung von Wärmeschutznachweis zum Bauantrag

  • Kosten für eine valide und proffesionele erstellung von Wärmeschutznachweis
  • Es soll nicht nur gesätzliche Vorgabe erfüllt werden,auch Wohlfühlen in neuem Heim

6. Nicht verwechseln: Unterschied Wärmeschutznachweis und Energienachweis

  • Was ist eine Energienachweis?
  • Was ist Unterschied zum Wärmeschutznachweis

7. Vertrauen durch Expertise: Beratender Bauingenieur an Ihrer Seite

  • Meine Qualifikationen und Erfahrung
  • Beratender Ingenieur, Ingenieurkammer-Bau NRW Mitglied
  • Garantierte Akzeptanz vom Wärmeschutznachweis

1. Einführung: Was ist Wärmeschutznachweis?

Ein Wärmeschutznachweis ist ein technischer Nachweis, der sicherstellt, dass ein Gebäude die energetischen Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Dieser Nachweis ist Teil des Bauantrags und bewertet die Qualität der Gebäudehülle hinsichtlich ihrer Wärmeschutzfunktion. Ziel ist es, den Energiebedarf für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung zu minimieren.

Wärmeschutznachweis Decke - Bauteil
Wärmeschutznachweis für die Bauteile - notwendig für den Bauantrag

Für Wohngebäude erfolgt die Nachweisführung heute primär auf Basis der aktuellen Anforderungen des GEG, unterstützt durch Methoden aus der DIN 4108-2 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Mindestanforderungen an den Wärmeschutz). Bei komplexeren Gebäuden oder Nichtwohngebäuden wird der Wärmeschutznachweis in der Regel nach der DIN 18599 durchgeführt.

Der Nachweis umfasst unter anderem den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der einzelnen Bauteile, den Einfluss von Wärmebrücken, die Luftdichtheit und den baulichen Mindestwärmeschutz.

2. Gesetzliche Grundlagen und relevante Normen: DIN 4108 und DIN 18599

Die gesetzlichen Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Es bildet seit 2020 die zentrale rechtliche Grundlage für energetische Nachweise und hat frühere Verordnungen wie die EnEV, das EnEG und das EEWärmeG abgelöst.

Für die praktische Umsetzung der Berechnungen und Nachweise kommen folgende Normen zum Einsatz:

  • DIN 4108-2 – Diese Norm behandelt den baulichen Mindestwärmeschutz für Aufenthaltsräume und legt Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust fest. Sie ist besonders relevant für Wohngebäude. Aspekte wie U-Werte einzelner Bauteile, Wärmebrückenzuschläge und Anforderungen an die Luftdichtheit werden hier definiert.
  • DIN 18599 – Diese Normreihe ist umfassender und wird insbesondere für Nichtwohngebäude verwendet. Sie berücksichtigt den Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes einschließlich Beleuchtung, Lüftung und Kühlung. Bei Wohngebäuden kommt sie ebenfalls zum Einsatz, wenn ein Nachweis über alternative Systeme (z. B. Wärmepumpen, PV-Anlagen) geführt wird oder wenn bestimmte vereinfachte Verfahren nicht anwendbar sind.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Einige bauliche Vorhaben sind ganz oder teilweise von der Pflicht zur Erstellung eines Wärmeschutznachweises befreit, beispielsweise:

  • Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m²
  • Bestandsgebäude, bei denen keine wesentliche Änderung der Gebäudehülle erfolgt
  • Gebäude mit temporärer Nutzung (z. B. Lagerhallen ohne Heizung)

In solchen Fällen kann die Nachweispflicht entfallen oder durch vereinfachte Verfahren ersetzt werden. Ob eine Ausnahme greift, ist stets projektspezifisch zu prüfen.

3. Wann ist Wärmeschutznachweis notwendig?

Bei jedem Bauantrag ist ein Wärmeschutznachweis vorzulegen. Er ist Bestandteil der Bauvorlagen und belegt, dass das geplante Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt.

Auch bei Kernsanierungen sowie bei größeren Baumaßnahmen im Bestand, die die Gebäudehülle betreffen, ist ein Nachweis erforderlich. Das betrifft z. B. den Austausch von Fenstern, die Dämmung von Außenwänden oder Dachflächen – also Maßnahmen, die die energetische Qualität des Gebäudes wesentlich verändern.

Ein Wärmeschutznachweis ist in folgenden Fällen notwendig:

  • Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • Erweiterungen, Anbauten oder Aufstockungen
  • Kernsanierungen (z. B. bei Entkernung oder Komplettsanierung)
  • Erneuerung größerer Bauteilflächen (z. B. Dach, Fassade, Fenster)
Bauphysiker stellen optimale zusammensetzung von Baumaterialien zusammen.
Beispiel eine Decke mit einem Flachdach (unter 5° Neigung)

Ausnahmen und Sonderregelungen:

In bestimmten Fällen kann auf den Wärmeschutznachweis verzichtet werden, etwa bei:

  • Gebäuden mit weniger als 50 m² Nutzfläche
  • Unbeheizten Gebäuden ohne Wohn- oder Aufenthaltsräume
  • Kleineren Baumaßnahmen ohne wesentlichen Einfluss auf die Energiebilanz

jedoch ist im Einzelfall immer zu prüfen.

4. Wer darf einen Wärmeschutznachweis erstellen?

Ein Wärmeschutznachweis darf nur von fachlich qualifizierten Personen erstellt werden. Doch wer zählt genau dazu? Diese Frage wird auf vielen Webseiten ungenau oder sogar widersprüchlich beantwortet – was bei Bauherren häufig zu Unsicherheit führt. Wichtig zu wissen: Jedes Bundesland hat eigene Vorgaben.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) – wie auch in vielen anderen Bundesländern – gilt:

Nur ein eingetragener Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz bei der Ingenieurkammer darf den Wärmeschutznachweis rechtsverbindlich erstellen – und das sind vor allem Bauingenieure und Architekten.

Ein Erlass des Ministeriums vom 25. Februar 2025 stellt klar:

Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz sind weiterhin dafür zuständig, Nachweise über den Schall- und Wärmeschutz gemäß den geltenden Vorschriften zu erstellen. Wenn andere die Nachweise erstellt haben, müssen sie diese prüfen und bescheinigen, dass die Anforderungen erfüllt sind.

Ausnahmen:

Für kleinere Objekte wie Einfamilienhäuser oder Zweifamilienhäuser dürfen auch zertifizierte Energieberater tätig werden. Diese dürfen den Nachweis allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen selbst erstellen – und auch nur dann, wenn dies im jeweiligen Genehmigungsverfahren zulässig ist.

Wichtig dabei zu beachten:

Ein Energieberater muss nicht zwingend ein Architekt oder Bauingenieur sein. Auch Techniker, Handwerksmeister oder andere Fachkräfte können als Energieberater zugelassen sein, sofern sie in der BAFA- oder dena-Expertenliste geführt sind.

5. Preise für die Erstellung des Wärmeschutznachweises zum Bauantrag

Die Kosten für einen Wärmeschutznachweis variieren je nach Umfang des Bauvorhabens und der Komplexität des Nachweises. Die Preise hängen auch davon ab, ob es sich um ein Neubauvorhaben oder eine größere energetische Sanierung handelt.

Die folgende Preiszusammenstellung dient lediglich zur Orientierung aus unseren Erfahrung. Es handelt sich in keinem Fall um verbindliche Preise. Ein konkretes Angebot können wir erst erstellen, wenn Sie uns die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.

# WSN SSN
EFH ca. 1000 € nicht Notwendig
DHH ca. 1000 € ca. 500€
MFH ab 1700 € ca. 5‰ des Bauwerts
WSN = Wärmeschutznachweis
SSN = Schallschutznachweis
DHH = Doppelhaushälfte
MFH = Mehrfamilienhaus

Kontaktieren Sie uns:

Sie erhalten schnell und unverbindlich ein genaues Angebot für Ihr Objekt – zur Erstellung des Wärmeschutznachweises sowie des Schallschutznachweises.

6. Nicht verwechseln: Unterschied Wärmeschutznachweis und Energienachweis

Es gibt häufig Verwirrung bezüglich der Begriffe Wärmeschutznachweis und Energienachweis, da beide Dokumente im Zusammenhang mit der energetischen Planung eines Gebäudes erstellt werden. Dennoch gibt es grundlegende Unterschiede, die für die Antragstellung und die spätere Nutzung des Gebäudes wichtig sind.

Der

Wärmeschutznachweis ist ein baurechtlicher Nachweis

, der bei der Baugenehmigung für Neubauten und Sanierungen erforderlich ist. Er stellt sicher, dass die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt werden, insbesondere im Hinblick auf die Dämmung und den Wärmeschutz des Gebäudes. Dieser Nachweis wird bereits in der Planungsphase erstellt und muss zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden.

Der Energieausweis hingegen ist ein Informationsdokument über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er kann auch vor der Fertigstellung eines Neubaus oder einer größeren Sanierung erstellt und bewertet die tatsächliche Energieeffizienz des Gebäudes. Der Energieausweis gibt Aufschluss über die zu erwartenden Energiekosten und ermöglicht einen Vergleich von Gebäuden hinsichtlich ihrer Energieverbrauchswerte.


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