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Schallschutznachweis nach DIN 4109

für Baugenehmigung - Mehrfamilienhaus - Gewerbeobjekt

Was ist ein Schallschutznachweis?

Ein Schallschutznachweis belegt rechnerisch oder gutachterlich, dass ein Gebäude die Anforderungen der DIN 4109 erfüllt. Er stellt sicher, dass Bauteile wie Wände, Decken, Fenster und Türen ausreichend gegen störende Geräusche schützen und damit Wohnen und Arbeiten komfortabel und rechtssicher möglich sind.

Was wird nachgewiesen?

  • Luftschall (z. B. Gespräche, Musik zwischen Räumen/Nutzungseinheiten)
  • Trittschall (z. B. Schritte und Bewegungen über Decken)
  • Technische Geräusche (z. B. Heizungen, Lüftungen, Aufzüge)
  • Außenschall (z. B. Straßen- oder Verkehrslärm über die Fassade)

Wann wird er benötigt?

Typisch im Bauantrag, bei Umnutzungen sowie größeren Sanierungen. Auch zur Qualitätssicherung vor Ausführung und zur Dokumentation bei der Abnahme sinnvoll.

2. Gesetzliche Grundlagen und Normen

Maßgeblich ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, die Mindestanforderungen an den Schallschutz festlegt und in den meisten Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt ist. Ergänzende Richtlinien wie die VDI 4100 oder Berechnungsverfahren nach DIN EN 12354 können bei erhöhten Anforderungen herangezogen werden.

3. Wann ist ein Schallschutznachweis notwendig?

Ein Schallschutznachweis ist erforderlich bei:

  • Bauanträgen für Wohn- oder Gewerbegebäude
  • Neubauten und größeren Sanierungen oder Um-/Ausbauten
  • Nutzungsänderungen (z. B. Büro → Wohnung)
  • Erhöhten Komfortanforderungen

4. Wer darf einen Schallschutznachweis erstellen?

Schallschutznachweise sollten von fachlich qualifizierten Personen erstellt werden – typischerweise von Bauingenieuren oder Architekten mit Erfahrung im Schallschutz. Öffentlich bestellte Sachverständige oder Mitglieder der Ingenieurkammern bieten zusätzliche Rechtssicherheit.

5. Preise für die Erstellung eines Schallschutznachweises

Die Kosten variieren je nach Umfang, Komplexität und Projektgröße. Bitte senden Sie uns Ihre Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) sowie Beschreibung vom Bauvorhaben. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

6. Unsere Dienstleistung

Wir erstellen Schallschutznachweise nach DIN 4109 und begleiten Sie in allen Projektphasen: von der Vorplanung über die Berechnung und Optimierung der Bauteilaufbauten bis zur Beratung bei Fenstern, Türen und technischen Anlagen. Auf Wunsch übernehmen wir auch Messungen, revisionssichere Dokumentation für den Bauantrag und die Abstimmung mit Behörden oder Ihrem Planerteam.

Interesse?

Fordern Sie ein individuelles Angebot an – wir prüfen Ihre Pläne und senden ein transparentes Angebot zur Erstellung des Schallschutznachweises.

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