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Die größten Fehler bei der Wohnflächenberechnung – und wie Sie sie vermeiden

Die Wohnflächenberechnung ist entscheidend für Immobilienbesitzer, Mieter und Käufer, da sie direkten Einfluss auf Mietpreise und den Wert einer Immobilie hat

Wohnflächenberechnung: Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Wohnflächenberechnung: Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Die exakte Berechnung der Wohnfläche ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf den Wert einer Immobilie, Mietpreise und mögliche Förderungen. Dennoch werden bei der Wohnflächenberechnung häufig Fehler gemacht, die zu Missverständnissen oder sogar rechtlichen Problemen führen können. In diesem Beitrag beleuchten wir die häufigsten Fehlerquellen und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie diese vermeiden können.

1. Falsches Ausmessen der Wohnfläche

Einer der häufigsten Fehler bei der Wohnflächenberechnung ist das ungenaue Ausmessen. Oft wird zu grob oder ungenau gemessen, was zu erheblichen Abweichungen führen kann. Viele Menschen neigen dazu, nicht alle Flächen eines Raumes zu berücksichtigen oder sie falsch zu berechnen.

Wie vermeiden?

Um eine Immobilie korrekt zu vermessen, empfehle ich die Verwendung professioneller Messgeräte wie Laser-Messgeräte, die präzise Ergebnisse liefern. Messen Sie immer die längste und breiteste Stelle eines Raumes und notieren Sie die Ergebnisse sorgfältig. Ein weiterer Tipp: Messen Sie immer mindestens zweimal, um sicherzustellen, dass keine Fehler passiert sind.

Achte darauf, dass die Geräte im 90°-Winkel zur gegenüberliegenden Wand ausgerichtet sind, da sonst größere Abweichungen entstehen können. Informiere dich gründlich, bevor du mit dem Messen beginnst. Besuche die offizielle Seite der Wohnflächenverordnung (WoFlV), um die Anforderungen genau zu verstehen, bevor du startest. Verstehe, was genau verlangt wird und was gemessen werden muss.

2. Fehlende Berücksichtigung von Schrägen und Dachgeschossflächen

Dachschrägen sind oft eine der größten Herausforderungen bei der Wohnflächenberechnung. Laut der Wohnflächenverordnung (WoFlV) dürfen Flächen unter Dachschrägen nur anteilig zur Wohnfläche zählen, wenn die Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern liegt. Ist die Höhe geringer als 1 Meter, zählt diese Fläche gar nicht zur Wohnfläche.

Wie vermeiden?

Überprüfen Sie die Raumhöhe genau und berücksichtigen Sie Schrägen korrekt nach den Vorgaben der WoFlV. Verwenden Sie dazu geeignete Werkzeuge wie ein digitales Lasermessgerät mit Neigungsmessung. Sollten Sie unsicher sein, lassen Sie die Fläche von einem Fachmann vermessen.

3. Falsche Berechnung von Balkonen, Terrassen und Loggien

Ein weiterer typischer Fehler betrifft die Berechnung von Außenflächen wie Balkonen oder Terrassen. Diese Flächen werden in der Regel nicht voll zur Wohnfläche gezählt. Nach der WoFlV dürfen Balkone, Loggien und Terrassen höchstens zu 50 % angerechnet werden – in seltenen Fällen sogar nur zu 25 %, je nach Nutzungsmöglichkeiten.

Skizze mit der richtigen Bemessung der Dachschrägen.
Bei der Bemessung von Dachschrägen werden oft Fehler gemacht. Auf dem Foto ist gut zu erkennen, wie man die Berechnung nach WoFIV bei Dachschrägen korrekt durchführt. Foto: Skizze mit der richtigen Bemessung der Dachschrägen. ©visualimmobilien.de

Wie vermeiden?

Lesen Sie sich die gesetzlichen Vorgaben der WoFlV genau durch oder lassen Sie sich von einem Bauingenieur beraten, um sicherzustellen, dass diese Flächen korrekt berechnet werden.

4. Flächen unter Treppen falsch berechnet

Flächen unter Treppen bieten oft Raum für kreative Nutzung, doch bei der Wohnflächenberechnung werden sie oft übersehen oder falsch berücksichtigt. Die WoFlV sieht vor, dass Flächen unter Treppen nur dann als Wohnfläche zählen, wenn die Höhe mindestens 2 Meter beträgt. Darunterliegende Bereiche müssen entsprechend anteilig oder gar nicht berechnet werden.

Wie vermeiden?

Messen Sie genau die Höhe der Flächen unter Treppen und berücksichtigen Sie diese nach den geltenden Regelungen. Auch hier kann ein Lasermessgerät helfen, präzise Ergebnisse zu erzielen.

5. Falsche Zählung von Nutzflächen als Wohnflächen

Ein weiterer häufig gemachter Fehler ist die Verwechslung von Nutzflächen mit Wohnflächen. Räume wie Keller, Heizungsräume oder Abstellräume dürfen nicht zur Wohnfläche gezählt werden, auch wenn sie innerhalb der Wohnung liegen.

Wie vermeiden?

Halten Sie sich streng an die Definitionen der Wohnflächenverordnung. Räume, die ausschließlich als Nutzfläche gelten, wie Keller oder Heizungsräume, dürfen nicht in die Wohnflächenberechnung einfließen. Achten Sie darauf, zwischen Wohn- und Nutzfläche korrekt zu unterscheiden.

6. Fehlerhafte Flächenangaben in Exposés oder Mietverträgen

Fehler bei der Berechnung der Wohnfläche können nicht nur zu Missverständnissen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben. In Exposés oder Mietverträgen müssen korrekte Angaben gemacht werden, da falsche Wohnflächenangaben zu Klagen wegen Mietminderung oder Preisverhandlungen führen können.

Wie vermeiden?

Es lohnt sich, die Wohnflächenberechnung von einem professionellen Bauingenieur durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und rechtlich abgesichert sind. Vermeiden Sie ungenaue oder geschätzte Flächenangaben.

Fazit: Präzision ist der Schlüssel

Die Berechnung der Wohnfläche ist kein Hexenwerk, aber es gibt viele Fallstricke, die zu teuren Fehlern führen können. Ob Schrägen, Außenflächen oder Nutzflächen – es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben genau zu kennen und professionelles Messwerkzeug zu verwenden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, beauftragt einen Bauingenieur, der mit den relevanten Normen und Verordnungen vertraut ist und eine genaue Berechnung sicherstellt.